Die Geschoßeinnahmen des Amtes

Das Geschoß wurde unabhängig von grundherrlicher Zuständigkeit erhoben. Es erwuchs seit dem hohen Mittelalter aus der Bede, also einer Einnahme, die vom Landesherrn (den Wettinern) zu Schutz und Wohl des Landes umfassend „erbeten“ wurde. Über den Spielraum freilich, solcher Bitte nicht nachzukommen, belehrt das alte Sprichwort, wonach „großer Herren Bitten strenges Befehlen ist“. Recht bald entwickelte sich die Bede deshalb aus einer gelegentlich geforderten zu einer regelmäßig erhobenen Abgabe.

Der Namenswechsel zum Geschoß, das man zum Amt schossen (=geben) mußte, verdeutlicht diese Wandlung. Der später wichtigste Beamte der Ämter, der Schösser (Schosser = Einnehmer des Geschosses) hat hiervon seinen Namen erhalten.

Seit dem 14. Jahrhundert erscheint das Geschoß seinem Charakter nach als eine Vor- und Frühform der Steuer. Zusammen mit dem Obergericht bildet es den Kern der Amtsrechte und Amtseinkommen im wettinischen Herrschaftsraum.

Das Geschoß setzte sich in der Regel aus an Walpurgis (1. Mai) und Michaelis (29. September) fälligen Geld- bzw. Getreideleistung zusammen und wurde meist von allen zum Amt gehörigen Ortschaften gefordert. Im Amt Radeberg blieben lediglich Kleinerkmannsdorf und Kleinröhrsdorf von der Geschoßleistung befreit.