Vermietung
Entgeltverordnung zur Nutzung von Räumen im Schloss Klippenstein
Das obere Stockwerk des Südflügels, der Innenhof und der untere Schlosshof können für kommerzielle, private oder kulturelle Zwecke gemietet werden.
Dafür werden folgende Gebühren erhoben:
Festsaal /Südflügel | 400,00 € |
Jagdzimmer /Südflügel | 150,00 € |
Kleiner Saal /Südflügel | 50,00 € |
Innenhof | 200,00 € |
Unterer Hof | 200,00 € |
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Tonanlage | 50,00 € |
Beamer bis 6 Stunden | 50,00 € |
jede weitere Stunde | 20,00 € |
Geschirr, Besteck, Gläser | 50,00 € |
Die Vermietung schließt die Nutzung von Küche, Toiletten und vorhandenem Mobiliar sowie bei Anmietungen im Südflügel die Garderobe und den historischen Küchenraum mit ein.
Die Gebühren gelten für eine Mietzeit von 12.00 bis 12.00 des nächsten Tages. Für jede weitere Stunde werden 10 % des Raumpreises berechnet.
Für kurzzeitige Vermietungen werden je Stunde 10 % des Raumpreises, jedoch mindestens 50,00 € berechnet.
Für die Nutzung kann eine Kaution in Höhe von 100 % des Nutzungsentgeltes, jedoch mindestens 50,00 € erhoben werden.
Wenn die Anmietung der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit dient, durch eingetragene gemeinnützige Vereine oder Mitglieder des Vereins Schloss Klippenstein erfolgt, kann eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren beantragt werden.
Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Gerhard Lemm
Bürgermeister
Radeberg, den 30. Mai 2008





