Ausschnitt aus dem Plan des Amtes zu Radeberg von 1551. Die Amtsgebiete sind gelb hinterlegt.
Ausschnitt aus dem Plan des Amtes zu Radeberg, nach dem Amtserbbuch von 1551 Kartografische Werkstatt Goldmann/Museum Schloss Klippenstein

Amtsverwaltung und Eigenwirtschaft

Seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert ging die praktische Verwaltungsarbeit des Amtes zunehmend in die Verantwortlichkeit der Schösser über, gutausgebildete bürgerliche Verwaltungsbeamte, die den adligen Amtleuten zur Seite gestellt wurden. Dazu kam ein Landsknecht, der polizeiliche Aufgaben übernahm.

Das Amt bündelte vielfältige Aufgabe: es nahm das Geschoß ein, verwaltete die Grundherrschaft, übte die Gerichtsbarkeit über die Amtsmannen und organisierte das militärische Aufgebot des Amtes. Zum Amt Radeberg gehörten Rechte und Besitzungen in lediglich 17 umliegenden Ortschaften (zum Vergleich! Amt Rochlitz: 79 Orte; Amt Meißen: 237 Orte).

Neben den Rechten und Einkommen in den zugehörigen Dörfern verfügte das Amt über eine nicht unbeträchtliche Eigenwirtschaft – die sogenannten „Eigentümlichen Güter“, – zu der außer dem Schloß selbst und den Gärten vor allem die zwei Vorwerke Radeberg und Wolmsdorf, eine Schäferei, eine Mühle, Wiesen, Fischteiche und mehrere Gehölze zählten. Die Feldwirtschaft der Vorwerke, die Schäferei und die Wiesenwirtschaft konnten zum großen Teil durch die Fronleistungen der Amtsdörfer bewältigt werden.

Überdies hatte das Amt fünf Geleitstellen inne: Radeberg, Naundorf, (Groß-)Okrilla, Wolmsdorf und Weißig. Geleitsgelder mußten für alle die Geleitstelle passierenden Fuhren bzw. Waren entrichtet werden: etwa zu Radeberg von jedem Faß Freiberger Bier 6 Pfennige und von jedem Viertel Wein 1 Groschen.