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Vermietung
Sie planen eine besondere Feier, eine interessante Tagung oder eine kulturelle Veranstaltung? Dann können Sie bei uns im Schloss den passenden Ort dazu mieten.
Die folgende Entgeltverordnung regelt die Kosten für die Vermietung von Räumlichkeiten auf Schloss Klippenstein
Entgeltverordung
zur Nutzung von Räumen im Schloss Klippenstein
Das obere Stockwerk des Südflügels, der Innenhof und der untere Schlosshof können für kommerzielle, private oder kulturelle Zwecke gemietet werden.
Dafür werden folgende Gebühren erhoben:
Festsaal/Südflügel
400 EUR
Jagdzimmer/Südflügel
150 EUR
Kleiner Saal/Südflügel
50 EUR
Innenhof
200 EUR
Unterer Hof
200 EUR
Die vorhandene Ausstattung kann gegen folgende Gebühren genutzt werden:
Tonanlage
50 EUR
Beamer bis 6 Stunden
50 EUR
jede weitere Stunde
20 EUR
Geschirr, Besteck, Gläser
(wie vorhanden)50 EUR
Die Vermietung schließt die Nutzung von Küche, Toiletten und vorhandenem Mobiliar sowie bei Anmietungen im Südflügel die Garderobe und den historischen Küchenraum mit ein.
Die Gebühren gelten für eine Mietzeit von 12 bis 12 Uhr des nächsten Tages. Für jede weitere Stunde werden 10 % des Raumpreises berechnet.
Für kurzzeitige Vermietungen werden je Stunde 10 % des Raumpreises, jedoch mindestens 50,00 EUR berechnet.
Für die Nutzung kann eine Kaution in Höhe von 100 % des Nutzungsentgeltes, jedoch mindestens 50,00 EUR erhoben werden.
Wenn die Anmietung der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit dient, durch eingetragene gemeinnützige Vereine oder Mitglieder des Vereins Schloss Klippenstein erfolgt, kann eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren beantragt werden.
Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Gerhard Lemm
Bürgermeister
Radeberg, den 30. Mai 2008